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   BayObLG, 16.12.1994 - 3Z BR 343/94   

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https://dejure.org/1994,4276
BayObLG, 16.12.1994 - 3Z BR 343/94 (https://dejure.org/1994,4276)
BayObLG, Entscheidung vom 16.12.1994 - 3Z BR 343/94 (https://dejure.org/1994,4276)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Dezember 1994 - 3Z BR 343/94 (https://dejure.org/1994,4276)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    In Schüben verlaufende psychische Krankheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Bestellung eines Betreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1274
  • FamRZ 1995, 510
  • Rpfleger 1995, 335
  • BayObLGZ 1994 Nr. 73
  • BayObLGZ 1994, 387
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.04.1961 - V ZB 17/60

    Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus BayObLG, 16.12.1994 - 3Z BR 343/94
    Der Senat kann, weil weitere tatsächliche Feststellungen nicht erforderlich sind, anstelle des Landgerichts die erforderlichen Feststellungen selbst treffen (BGHZ 35, 135, 142 f.; BayObLGZ 1985, 57, 66; 1990, 63, 69 f.; Jansen FGG 2. Aufl. Rn. 45, Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. Rn. 59, je zu § 27).

    Deshalb kann offen bleiben, ob und in welcher Form das Gutachten hier überhaupt verwendet werden könnte (vgl. zu dieser Frage BGHZ 35, 135, 142; Keidel/Kuntze § 27 Rn. 59 m.w.Nachw.).

  • BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 16.12.1994 - 3Z BR 343/94
    Der Betreuer unterliegt erhöhten Mitteilungspflichten nach § 1901 Abs. 4 Satz 1 BGB (Fortführung von BayObLG - 3Z BR 97/94 - vom 25.07.1994, BayObLGZ 1994, 209).«.

    Dies sagt das Gesetz zwar nicht ausdrücklich, ergibt sich aber aus einer verfassungskonformen Auslegung (BayObLGZ 1994, 209, 211 m.w.Nachw.; BayObLG BtPrax 1994, 59 = FamRZ 1994, 720 ).

  • OLG Hamm, 22.06.1993 - 15 W 145/93

    Freiheitsentziehung; Bettgitter; Bauchgurte am Rollstuhl; Betreuung;

    Auszug aus BayObLG, 16.12.1994 - 3Z BR 343/94
    Dies ist in der vom Landgericht herangezogenen Entscheidung des Senats (BtPrax 1993, 172, 173) zwar nicht ausdrücklich entschieden, aber zum Ausdruck gebracht.
  • BayObLG, 25.11.1993 - 3Z BR 190/93

    Sachverständigengutachten; Würdigung; Gutachten; Einholen; Sachkunde;

    Auszug aus BayObLG, 16.12.1994 - 3Z BR 343/94
    Dies sagt das Gesetz zwar nicht ausdrücklich, ergibt sich aber aus einer verfassungskonformen Auslegung (BayObLGZ 1994, 209, 211 m.w.Nachw.; BayObLG BtPrax 1994, 59 = FamRZ 1994, 720 ).
  • BayObLG, 21.03.1990 - BReg. 1a Z 1/90

    Entziehung; Personensorge; Vermögenssorge; Glaubhaftmachung; Beweisführung;

    Auszug aus BayObLG, 16.12.1994 - 3Z BR 343/94
    Der Senat kann, weil weitere tatsächliche Feststellungen nicht erforderlich sind, anstelle des Landgerichts die erforderlichen Feststellungen selbst treffen (BGHZ 35, 135, 142 f.; BayObLGZ 1985, 57, 66; 1990, 63, 69 f.; Jansen FGG 2. Aufl. Rn. 45, Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. Rn. 59, je zu § 27).
  • BayObLG, 31.01.1985 - BReg. 2 Z 98/84

    Wohnungseigentümer; Wohnraummiete; Verwaltungsangelegenheit; Eigentümerbeschluß

    Auszug aus BayObLG, 16.12.1994 - 3Z BR 343/94
    Der Senat kann, weil weitere tatsächliche Feststellungen nicht erforderlich sind, anstelle des Landgerichts die erforderlichen Feststellungen selbst treffen (BGHZ 35, 135, 142 f.; BayObLGZ 1985, 57, 66; 1990, 63, 69 f.; Jansen FGG 2. Aufl. Rn. 45, Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. Rn. 59, je zu § 27).
  • OLG Dresden, 31.05.2002 - 2 U 141/02

    Verein; Vereinssatzung; Satzung; Inhaltskontrolle; überragende Machtstellung;

    Ob darüber hinaus der gesetzwidrige Regelungsgehalt von § 14 der Satzung zu Lasten des Beklagten wirkt (vgl. ebenso Reichert/van Look, Handbuch des Vereinsrechts, 6. Aufl., Rn. 2650; OLG Celle NJW-RR 1995, 1274 [1275]; a.A. Heinrichs/Palandt, BGB, 61. Aufl., § 41 Rn. 4), bleibt hiernach ohne Bedeutung.
  • BayObLG, 03.08.1995 - 3Z BR 190/95

    Umfang des Aufgabenkreises der Sorge für die Gesundheit

    Diese Grundsätze gelten auch für Fälle schubförmig verlaufender psychischer Erkrankungen (BayObLGZ 1994, 387).
  • LG Rostock, 25.02.2003 - 2 T 153/02

    Voraussetzungen der Bestellung eines Betreuers gegen den Willen des Betreuten;

    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen und gegen den Willen des Betroffenen setzt voraus, dass der Betreute aufgrund seiner psychischen Erkrankung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLG, BtPrax 1994, 59 = FamRZ 1994, 720; BayObLG, FamRZ 1994, 1551 = BtPrax 1994, 209; BayObLG, BtPrax 1995, 68 = NJW-RR 1995, 1274; BayObLG, FamRZ 1998, 454; Palandt/Diederichsen, BGB, 62. Aufl., Vorbem. 11 vor § 1896).
  • OLG Hamm, 13.07.1999 - 15 W 145/99
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats und u. a. des Bayerischen Obersten Landesgerichts setzt die Bestellung eines Betreuers gegen den Willen des Betreuten stets voraus, dass dieser auf Grund seiner psychischen Krankheit (oder geistigen oder seelischen Behinderung) seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. Senat FG-Prax 1995, 56 = Bt-Prax 1995, 70 = FamRZ 1995, 433; BayObLG FamRZ 1996, 897; FamRZ 1995, 510 = FG-Prax 1995, 63; FamRZ 1994, 1551).
  • BayObLG, 30.03.1995 - 3Z BR 349/94

    Erledigung in Hauptsache eines Genehmigungsverfahrens durch Beendigung der

    Ein Betreuer darf nur bestellt, ein Einwilligungsvorbehalt darf nur angeordnet werden, wenn der Betroffene nach den Feststellungen des Tatsachengerichts nicht in der Lage ist, seinen Willen frei zu bestimmen (BayObLGZ 1994, 209 und 1994, 387; 1993, 63; 1993, 346/347).
  • BayObLG, 02.05.1996 - 3Z BR 108/96

    Bestellung eines Betreuers wegen schubförmig verlaufender Krankheit

    Die Kammer hat in ihre Erwägungen insbesondere mit einbezogen, daß auch bei schubförmig verlaufenden psychischen Krankheiten ein Betreuer nur für den Zeitraum bestellt werden darf, in welchem der Betroffene zu einer freien Willensbestimmung nicht in der Lage ist (BayObLGZ 1994, 387).
  • BayObLG, 29.03.1996 - 3Z BR 21/96

    Erweiterung des Aufgabenkreises eines Betreuers auf Beschwerde des Betroffenen

    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1994, 209, 211; 1994, 387; Palandt/Diederichsen BGB 55. Aufl. § 1896 Rn.7).
  • KG, 28.11.1995 - 9 U 6782/94

    Begehen einer Amtspflichtverletzung wegen einer zu Unrecht ergangenen Anordnung

    Daraus folgt nicht nur, daß die Anordnung einer Betreuung allenfalls bei Vorliegen vergleichbar schwerwiegender Gründe in Betracht kommt, sondern - wie in der Rechtsprechung zu Recht bereits ausgesprochen worden ist (BayObLG NJW-RR 95, 1274, 1275 m.w.N.) - darüber hinaus auch, daß der Betroffene aufgrund seiner psychischen Erkrankung seinen Willen nicht frei bestimmen kann.
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